Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bleibt
Das Bundesverfassungsgericht hat ein zweifelhaftes Urteil gefällt: Nach dessen Auffassung ist der Solidaritätszuschlag auch nach 34 Jahren noch verfassungsgemäß, obwohl diese Ergänzungsabgabe anfangs nur befristet – erst seit 1995 unbefristet – erhoben werden sollte. Damit ist die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gescheitert. Die Begründung des obersten Gerichts ist nicht ausreichend,Weiterlesen