Sitzen Sie gerade beim Frühstück und genießen Brot oder Brötchen mit einem bunten, süßen Aufstrich? Können Sie auf Anhieb sagen, ob es eine Marmelade, eine Konfitüre oder ein Fruchtaufstrich ist? Vermutlich nicht. Wahrscheinlich ist es Ihnen egal, weil Sie zu jedem Brotaufstrich, der aus Zucker und eingekochten Früchten gemacht wird, Marmelade sagen – oder Gsälz, wenn Sie bekennender Schwabe sind.
So einfach machen wir es uns jedoch nicht. Marmelade ist kein einfaches Produkt, selbst wenn Sie dieses schon tausendfach hergestellt haben. Gemäß europäischer Richtlinien darf eine Marmelade nur so heißen, wenn diese aus Zitrusfrüchten produziert wurde, ansonsten ist es eine Konfitüre oder ein Fruchtaufstrich. Der Anteil der Früchte je 100 Gramm macht dann schließlich noch den Unterschied zwischen Konfitüre und Fruchtaufstrich. Am besten Sie lesen alles genau nach in der Richtlinie 79/693/EWG (Neufassung durch Richtlinie 2001/113/EG), damit Sie sich künftig korrekt ausdrücken können.
In diesen Richtlinien ist allerdings nicht geregelt, was Marmelade mit Flugzeugen zu tun hat. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, als es in grauer Vorzeit möglich war, über Nacht in ferne Länder zu reisen, dann servierten Ihnen die netten Flugbegleiter ein leckeres Frühstück mit einem süßen Brotaufstrich. Was es genau war, kann wohl kaum jemand sagen – siehe oben.
Die Angelegenheit ist komplex. Seit Jahren streiten die USA und die EU über Subventionen, die sie ihren Flugzeugherstellern Boeing beziehungsweise Airbus spendieren, damit sie sich gegenseitig leichter Kunden abspenstig machen können. Weil sie keine Einigung finden, überziehen sich die Kontrahenten mit Sanktionen. Dabei suchen sich die USA und die EU immer wieder Produkte aus, die sie mit Sonderzöllen belegen können.
Die USA haben nun in dem an Eskalationsstufen reichen Streit erneut zugeschlagen. Um Deutschland und Frankreich – Länder, in denen der Airbus gebaut wird – zu bestrafen, gilt seit Dienstag eine Sonderabgabe von 25 Prozent auf Marmelade, die aus den beiden Ländern kommt. Wobei uns noch nicht klar ist, ob sich diese gemeine Maßnahme auch auf Konfitüre und Fruchtaufstrich bezieht. Sicherlich wird es US-Präsident Donald Trump erklären können.
Die gute Nachricht ist, dass uns die USA dafür die Strafzölle auf Käse und Kekse erlassen haben. Sollten Sie nach dem Hin und Her nun eher Lust auf ein Käsebrot haben, weisen wir Sie der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in der EU eine Käseverordnung (Nummer 1151/2012) gibt. Vielleicht möchten Sie sich diese auch zu Gemüte führen. Internationale Richtlinien zu Cookies (Keksen) finden Sie ebenfalls im Internet.
September 2020