Wir sollten Gerhard Schröder sehr dankbar sein. Dankbar dafür, weil er vergessen hat, dass er einmal unser Bundeskanzler war und wie man sich auf nationaler und internationaler Ebene bewegen sollte, selbst wenn er diese Funktion nicht mehr innehat. Wir sollten ihm auch dankbar sein, weil er gegen wohl üppige Tantiemen seine Seele an einen russischen Diktator und Kriegstreiber verkauft hat. Wir sollten es eher amüsiert zur Kenntnis nehmen, wie sich der einstige Genosse der Bosse als selbsternannter Vermittler nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine lächerlich gemacht hat und nicht mehr ernst genommen werden darf.
Die Schröderschen Eskapaden haben uns Deutschen wachgerüttelt. Endlich wurde damit eine breite Diskussionen über die Abschaffung von Privilegien von Altkanzlern und Altbundespräsidenten möglich. Zugegeben, Altkanzlerin Angela Merkel hat hierfür auch ihren Beitrag geleistet, als bekannt wurde, dass ihr eine Büroleitung, eine stellvertretende Büroleitung, zwei Fachreferenten, drei Sachbearbeiter und zwei Fahrer vom Hauptausschuss des Bundestages zugestanden wurde. Es gibt zwar bereits eine Beschränkung auf fünf Mitarbeiter, die der Ausschuss 2019 beschlossen hat. Diese gilt erst für die Zeit nach Merkel.
Schröder hat den letzten Anstoß dazugegeben, eine absurde Tradition abzuschaffen. Deshalb tut die Bundesregierung gut daran, ihren Vorstoß zur Abschaffung von Privilegien nicht als „Lex Schröder“ zu verkaufen. Vielmehr strebt sie eine allgemeinverbindliche Regelung für alle Altbundeskanzler an, an der die Opposition mitarbeiten sollte und die die Altbundespräsidenten einschließt. Dabei darf es nicht darum gehen, die Versorgungsleistungen und damit die Ruhegehälter infrage zu stellen. Das haben sich aller Kanzler und Präsidenten redlich erworben wie andere Funktionsträger und letztlich Arbeitnehmer auch. Mit einem solchen Schritt werden auch nicht die Verdienste dieser Politiker für Deutschland kleingeredet.
Ein offizielles Büro sowie ein Mitarbeiterstab inklusive Fahrer sind jedoch Geldverschwendung auf Kosten der Steuerzahler. Altkanzler und Altpräsidenten – auch in anderen Ländern – nutzten ihre Popularität und ihren Status gerne als Buchautor oder Redner und werden dafür üppig entlohnt. Die Vorbereitungen darauf können sie gut vom heimischen Schreibtisch aus leisten, und wer einen Ghostwriter in Anspruch nimmt, darf diesen gerne aus der eigenen Tasche bezahlen.
Privilegien, die allerdings schlicht auf einem – alten – Status beruhen, sind überholt. Wer aber im Dienste des Landes weiter offizielle Aufgaben übernimmt, sollte auf Ressourcen des Bundestags zurückgreifen dürfen. Eine Lösung für eine angemessene Entlohnung sollte ebenfalls möglich sein. Gleichwohl darf darüber diskutiert werden, ob und welche offiziellen Aufgaben wirklich noch erforderlich sind. Gerade in der Politik sind durch den schnellen Wechsel von Regierungen überall auf der Welt Netzwerke bald veraltet. Außerdem ist es häufig besser, wenn eine neue Regierung – frei von alten Einflüssen – falsche oder fragwürdige Entscheidungen von Vorgängern korrigieren kann… siehe Russland. Ratschläge kann und darf sie ja trotzdem noch einholen.
Ich sehe das etwas anders: Ich glaube, dass ein gewisses Maß an Personal auch nach dem Amt notwendig sein kann, um die repräsentativen Aufgaben zu erfüllen, die Alt-Kanzler*innen ja auch nach ihrem Amt noch haben.
Allerdings wäre eine deutlichere Beschränkung hier sicherlich wünschenswert. Fünf Mitarbeitende klingt für mich immer noch nach einer recht hohen Zahl. Auch das Büro dürfte es vermutlich nicht mehr benötigen.
Sofern sie diese repräsentativen Aufgaben tatsächlich übernehmen, dann sollen sie Unterstützung bekommen. Dafür braucht es meiner Ansicht nach, aber keinen fixen Mitarbeiterstamm. Das könnte über Mitarbeiter des Bundestags oder des Bundeskanzleramts geregelt werden.